Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels bei Abreise

per EC, Kreditkarte (Master oder Visa) oder bar zu entrichten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Kostenübernahmen werden seitens des Hotels akzeptiert, müssen dem Hotel jedoch vorab in Form des ausgefüllten Kostenübernahme-Formulars schriftlich vorliegen.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Gruppenbuchungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4. Stornierungen bei Einzelbuchungen

1. Bei Einzelbuchungen ist ein Rücktritt bis 48 Std. vor Anreise möglich, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, es sei denn es liegt eine anderslautende vertragliche Regelung vor, z.B. nicht stornierbare Rate o.ä.

2. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist hat das Hotel Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.

Der Kunde ist demnach zu folgenden Zahlungen verpflichtet:

 – Bis 48 Std. vor Anreise: 80%

 – Bei Nichtanreise: 100%

3. Bucht der Kunde über einen Drittanbieter (z.B. Hotelportale wie booking.com, AirBnB o.ä.) ist er verpflichtet, Änderungen und Stornierungen direkt über diesen abzuwickeln.

5. Stornierungen bei Gruppenbuchung

1. Bei Gruppenbuchungen ab 4 Zimmern gelten gesonderte Sonderbedingungen:

  • Bis 4 Wochen vor Anreise kann die komplette Zimmeranzahl kostenfrei storniert werden.
  • Bis 2 Wochen vor Anreise können 50% der Zimmer kostenfrei storniert werden. Die restlichen 50% der stornierten Zimmer werden mit 80% Stornierungsgebühren berechnet.
  • Für alle Zimmer aus Gruppenbuchungen, die weniger als 1 Woche vor Anreise storniert werden, werden 80% Stornogebühren verrechnet.

Stornierungen müssen generell schriftlich dem Hotel mitgeteilt werden.

6. Vorzeitige Abreise

1. Eine vorzeitige Abreise ist bis 48 Std. vor Check-Out kostenfrei möglich. Dies muss dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Eine spätere Bekanntmachung der vorzeitigen Anreise wird mit 80% der Übernachtungskosten berechnet.

8. Zimmerbereitstellung,-übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

4. Haustiere sind nicht erlaubt

5. Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Sollte im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel das Recht vor, 100 € Schadensersatz zu berechnen.

6. Ein Schlüsselverlust ist sofort nach Bekanntwerden dem Hotel anzuzeigen und wird mit einem Pauschalpreis von 100,00 € dem Kunden in Rechnung gestellt. Auch wenn der Schlüssel im Nachgang gefunden wird, erfolgt keine Rückerstattung des Schadensersatz-Anspruches.

7. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 und 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Hotelzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • wenn ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

9. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf deiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände können nicht im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

10. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.

4. Für Klagen des Hotels gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.

5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus internationalen Abkommen oder Bestimmungen der EU etwas anderes zu Gunsten des Kunden zwingend ergibt.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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